Berufskraftfahrer Weiterbildung nach BKrFQG

Alle Fahrer (-innen), ganz gleich ob im Bus oder LKW, werden eine erste und alle 5 Jahre eine erneute Weiterbildung absolvieren müssen.
Zukünftige Bus– oder LKW-Fahrer (-innen), werden ab 2008/2009 zusätzlich zum Führerschein auch eine Grundqualifikation erwerben müssen.

FÖRDERUNG durch Agentur/JobCentren !!!

Fahrer-Weiterbildung

Was ist darunter zu verstehen?

Eine Weiterbildung besteht aus 35 Zeitstunden. Sie kann aus 2 x 3 1/2 Std, oder 1 x 7 Std. bestehen !

 

Wer muss wann eine erste Weiterbildungabsolvieren?

Busfahrer/in mit Führerscheinerwerb bis 9.9.2008
Weiterbildung zwischen dem 10.9.2008 und 9.9.2013

LKW-Fahrer/in mit Führerscheinerwerb bis 9.9.2009
Weiterbildung zwischen dem 10.9.2009 und 9.9.2014